Kaum etwas in Deutschland ist so vielfältig wie die Anlagen und Formulare für die Steuererklärung. Damit das auch so bleibt, kommen jetzt noch ein paar neue Formulare dazu. Bei den Steuergesetzen gibt es ständig Neuheiten, aber nicht jedes Mal ist dazu gleich eine neue Anlage fällig. Für das Steuerjahr 2023 passiert jedoch genau das.
Die Anlage „N“ – ein neues Formular
Alle, die einen zweiten Wohnsitz haben, damit sie vielleicht nicht jeden Tag zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, können einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Bislang wurde dazu der Abschnitt für die Werbungskosten in der Anlage N genutzt. Für das Steuerjahr 2023 gibt es jetzt eine brandneue und eigene Anlage, die ebenfalls mit einem „N“ gekennzeichnet ist, jedoch für die doppelte Haushaltsführung gilt. Damit wird es möglich, separat von den anderen Werbungskosten, die Fahrkosten, die Kosten für die Einrichtung und den Hausrat, sowie für den Umzug und den Mehraufwand für die Verpflegung abzurechnen.
Änderungen bei der klassischen Anlage „N“
Eine weitere Änderung betrifft wieder die Werbungskosten. Wer das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen will, die immer dann entstehen, wenn zu Hause gearbeitet wird, kann das häusliche Arbeitszimmer und alle damit verbundenen Kosten als Werbungskosten absetzen, die dazu aber im Fokus der beruflichen Tätigkeit stehen müssen. Das gilt für den Strom, eine eventuelle Miete, für Gas oder eine Versicherung. Alternativ gibt es auch eine Pauschale von 1260 Euro, was das Suchen nach den passenden Belegen erspart.
Die Pauschale für das Homeoffice
Selbst wenn die Bedingungen für ein echtes Arbeitszimmer nicht erfüllt werden, kann der Arbeitsplatz zu Hause trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden. Auch hier gibt es wieder die Pauschale von 1260 Euro, 2022 waren es nur 600 Euro. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass bei der Steuererklärung nur die Arbeitstage angegeben werden dürfen, die tatsächlich im Homeoffice verbracht wurden.
Bild: @ depositphotos.com / realinemedia
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