Änderungen 2024 – das kommt an Kosten auf die Bürger zu

Obwohl das neue Jahr erst ein paar Tage alt ist, denken viele Bürger bereits an die zahlreichen Änderungen, die in diesem Jahr auf sie zukommen. Viele Menschen interessiert es, wie es mit den Energiekosten und Mieten weitergeht, und auch die steigenden Kosten für Benzin und Diesel sind jetzt schon ein Ärgernis.

Welche Preise steigen?

Schon am 1. Januar gab es die ersten Änderungen 2024, denn der Mehrwertsteuersatz auf die Haushaltsenergie ist wieder bei 19 Prozent. Die Regierung hatte, um die Preissteigerung infolge des Krieges in der Ukraine abzumildern, den Steuersatz auf sieben Prozent gesenkt. Die Nutzungsentgelte für das Stromnetz steigen ebenfalls, was wiederum die Stromkosten der Verbraucher nach oben treibt. Dazu kommt, dass der CO2-Preis für die fossilen Energieträger von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 ansteigt. Daraus folgt, dass das Heizen mit Öl und Gas noch teurer wird.

Teure Mieten

Die Offensive zum Bau von neuen Wohnungen der Regierung ist leider ins Stocken gekommen. Schuld daran sind neben dem Mangel an Personal und den teuren Neubaukosten vor allem die gestiegenen Zinsen für Hypotheken. Gleichzeitig steigt aber die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik in einem rasanten Tempo. Wohnraum wird daher auch 2024 knapp, was zwangsläufig die Mieten nach oben treibt. Außerdem tritt im neuen Jahr das sogenannte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es betrifft zunächst nur Vermieter, die ihre Wohnungen und Häuser sanieren und zum Teil anders beheizen müssen. Diese Kosten werden anschließend auf die Mieter umgelegt.

Mehr Rechte

Im neuen Jahr gibt es aber nicht nur mehr Pflichten und Kosten, sondern auch mehr Rechte. So werden Balkonkraftwerke in Zukunft zu sogenannten privilegierten Maßnahmen. Damit wird es Eigentümern und Vermietern praktisch unmöglich gemacht, ihren Mietern die Installation dieser kleinen Kraftwerke zu verbieten. Diese dürfen nun auch 600 statt 800 Watt ins Netz einspeisen. Die Verwendung von Solaranlagen ist jetzt bis zu einer Leistung von 2000 Watt erlaubt, die Geräte selbst müssen nur noch dem Betreiber des Netzes und nicht mehr dem sogenannten Marktstammdatenregister gemeldet werden.

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Ulrike Dietz