Die Droge aus dem Automaten – Eltern fordern Erklärung von Lauterbach

Kaum wurde Cannabis legalisiert, ist schon die nächste Droge auf dem Vormarsch und die lässt sich einfach aus dem Automaten ziehen: Die Rede ist von Lachgas. Viele kennen Lachgas als Betäubungsmittel beim Zahnarzt, aber im niedersächsischen Gifhorn kann man die Droge aus dem Automaten ziehen. Jetzt sind Eltern aktiv geworden.

Neben Süßigkeiten

Automaten mit süßen Sachen gehören zum Alltag, aber Automaten, in denen neben Süßigkeiten auch Lachgas angeboten wird, sind neu. Dass dieser Automat, der neben Lachgas und Süßem auch E-Zigaretten enthält, in unmittelbarer Nähe einer Schule steht, sorgt aktuell für massive Proteste. Der Elternrat der Stadt hat jetzt einen Brandbrief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben und die örtlichen Behörden dazu aufgefordert, etwas gegen den Automaten zu unternehmen.

Eine Droge auf dem Vormarsch

Lachgas gilt als eine sogenannte Partydroge, die momentan bei jungen Leuten, aber leider auch bei Kindern aktuell im Trend ist. In den Niederlanden und in Großbritannien ist der Verkauf dieser Partydroge an Privatpersonen mittlerweile verboten, in Deutschland dagegen nicht. Dementsprechend kann der Betreiber des Automaten die bunten Kartuschen problemlos verkaufen. Das Gleiche gilt für Tabakläden, die Lachgas ebenfalls im Sortiment haben. In Geschäften müssen die Kunden volljährig sein. Damit, so der Betreiber, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will, gehe er über das Gesetz hinaus, da der Automat ebenfalls den Ausweis sehen will.

Mehr Aufklärung

Die Eltern wollen vom Gesundheitsminister mehr Aufklärung über diese gefährliche Droge, die gerne auch unter der Hand in den Schulen gehandelt wird. Fakt ist aber: Weder der Verkauf noch der Konsum ist in Deutschland verboten. Die Ärztekammer Niedersachsens sieht im Lachgas keine Droge, die nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft wird. Eine Kartusche sollte aber nicht mehr als acht Gramm Inhalt haben. Neben den besorgten Eltern verlangt auch die Gesellschaft für Neurologie mehr Aufklärung. Sie warnt davor, Lachgas zu verharmlosen, denn es besteht nicht nur die Gefahr von langzeitlichen Gesundheitsschäden, auch Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden können die Folge von Lachgas sein.

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Ulrike Dietz